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Über das RAV in die Selbständigkeit: Dein Weg in der Schweiz

Über das RAV eine Einzelfirma gründen in der Schweiz: Welche Schritte nötig sind, welche Unterstützung Du bekommst und was Du für die Selbständigkeit brauchst.

Über das RAV in die Selbständigkeit: Dein Weg in der Schweiz

Ja, Du kannst über das RAV den Schritt in die Selbständigkeit machen. Die Schweiz unterstützt das sogar aktiv. Wenn Du gerade arbeitslos bist und darüber nachdenkst, eine eigene Firma zu gründen, bist Du nicht allein. Und Du bist nicht verrückt. Rund 13 Prozent aller Erwerbstätigen in der Schweiz sind selbständig. Viele davon haben genau dort angefangen, wo Du jetzt stehst: beim RAV, mit einer Idee und der Frage, ob das wirklich funktionieren kann.

Dieser Artikel zeigt Dir den Weg. Schritt für Schritt. Ohne Beschönigung, aber auch ohne unnötige Angstmacherei. Denn die ehrliche Antwort ist: Es ist machbar. Wenn Du es richtig angehst.

Der Weg über das RAV: Schritt für Schritt

Das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) ist nicht nur dafür da, Dich in eine Festanstellung zu vermitteln. Es kann Dich auch dabei unterstützen, den Weg in die Selbständigkeit in der Schweiz zu gehen. Das ist vielen nicht bewusst; selbst manche RAV-Berater:innen kommunizieren diese Option nicht aktiv. Aber sie existiert, und sie ist gesetzlich verankert.

So läuft der typische Prozess ab:

1. Gespräch mit Deiner RAV-Beratung Du teilst Deiner Beratungsperson mit, dass Du eine Selbständigkeit anstrebst. Wichtig: Du musst weiterhin als stellensuchend gemeldet bleiben und Bewerbungen schreiben, solange die Selbständigkeit nicht offiziell anerkannt ist. Das klingt widersprüchlich, gehört aber zum Prozess.

2. Planungsphase mit weiterlaufenden Taggeldern Und hier kommt die gute Nachricht: Deine Taggelder laufen während der Planungsphase weiter. Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) sieht vor, dass Du Dich auf die Gründung vorbereiten kannst, ohne sofort ohne Einkommen dazustehen. Das gibt Dir Luft. Nutze sie.

3. Businessplan einreichen Das RAV verlangt in der Regel einen Businessplan. Kein 60-seitiges Dokument, aber eine solide Grundlage: Was bietest Du an? Wer sind Deine Kunden? Wie verdienst Du Geld? Was sind die Kosten? Mehr dazu findest Du in unserem Artikel Businessplan für RAV, dort erklären wir, was wirklich drinstehen muss.

4. Anerkennung der Selbständigkeit Wenn das RAV (bzw. die zuständige Kasse) Dein Vorhaben als tragfähig einstuft, wirst Du als selbständig anerkannt. Ab diesem Punkt ändert sich Dein Status: Du bist nicht mehr arbeitslos, sondern Unternehmer:in.

5. SVA-Anmeldung Sobald die Selbständigkeit anerkannt ist, meldest Du Dich bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) als Selbständigerwerbende:r an. Die SVA prüft Deinen Status nochmals und bestätigt ihn. Erst dann bist Du offiziell selbständig im Sinne des Sozialversicherungsrechts.

Der typische Zeitrahmen vom ersten RAV-Gespräch bis zum offiziellen Start? Rechne mit 3 bis 6 Monaten. Das variiert je nach Kanton und Komplexität Deines Vorhabens. Aber es ist keine Ewigkeit.

Was das RAV übernimmt (und was nicht)

Lass uns realistisch sein. Das RAV ist kein Gründungsinkubator und kein Business-Angel. Aber es bietet mehr, als die meisten denken.

Was das RAV übernehmen kann:

  • Taggelder während der Planungsphase. Das ist der grösste Hebel. Du kannst Dich vorbereiten, ohne dass Dir das Geld ausgeht.
  • Beratungsgespräche. Deine RAV-Beratungsperson kann Dich an spezialisierte Stellen weiterleiten, etwa an kantonale Gründungsberatungen oder Mentoring-Programme.
  • Kurse und Weiterbildungen. In vielen Kantonen werden Gründerkurse über arbeitsmarktliche Massnahmen finanziert. Frag aktiv danach.
  • Besondere Taggelder bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. In bestimmten Fällen kannst Du für maximal 90 Taggelder eine Art Überbrückung erhalten, um die ersten Monate als Selbständige:r zu überbrücken.

Was das RAV nicht übernimmt:

  • Startkapital oder Investitionen
  • Laufende Geschäftskosten
  • Branding, Website, Marketingmaterial (dazu später mehr, es gibt aber einen klugen Weg, das trotzdem zu finanzieren)
  • Garantie auf Erfolg

Die Unterstützung des RAV ist ein Sicherheitsnetz, kein Rundum-Paket. Aber dieses Sicherheitsnetz macht den Unterschied zwischen einem waghalsigen Sprung und einem kalkulierten Schritt.

Meine Erfahrung: Viele Menschen hadern mit genau diesem Schritt. Die Angst vor dem RAV-Gespräch ist oft grösser als die Angst vor der Selbständigkeit selbst. Aber Du darfst diesen Wunsch aussprechen. Es ist Dein Recht.

Einzelfirma oder GmbH? Die Kurzfassung

Wenn Du über das RAV eine Firma gründen willst, stellt sich schnell die Frage: Welche Rechtsform? Für die allermeisten Gründer:innen in der Schweiz gibt es zwei realistische Optionen.

Einzelfirma (Einzelunternehmen)

  • Kein Mindestkapital nötig
  • Gründung sofort möglich. Ein Eintrag im Handelsregister ist erst ab 100’000 CHF Jahresumsatz Pflicht
  • Du haftest persönlich mit Deinem Privatvermögen
  • Einfache Buchhaltung, wenig Bürokratie
  • Ideal für Dienstleistungen, Freelancing, Beratung, kreative Berufe

Die Einzelfirma ist der schnellste und günstigste Weg, in der Schweiz eine Firma zu gründen. Für den Start über das RAV ist sie in den meisten Fällen die sinnvollste Wahl.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Mindestkapital: 20’000 CHF (muss bei Gründung einbezahlt werden)
  • Eintrag im Handelsregister ist Pflicht
  • Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
  • Höhere laufende Kosten (Buchhaltung, Revisionsstelle ab einer gewissen Grösse)
  • Sinnvoll, wenn Du Investoren einbinden oder ein höheres Haftungsrisiko hast

Für die meisten, die über das RAV starten, ist die Einzelfirma der richtige erste Schritt. Du kannst später immer noch in eine GmbH umwandeln, wenn das Geschäft wächst. Komplizierter machen kannst Du es immer noch. Einfacher starten ist klüger.

Das Bundesamt für Statistik beziffert die jährlichen Neugründungen in der Schweiz auf rund 40’000 bis 50’000. Der Grossteil davon sind Einzelfirmen. Du wärst also in guter Gesellschaft.

Die häufigsten Fehler beim Start (und wie Du sie vermeidest)

Aus Gesprächen mit Gründer:innen und aus eigener Erfahrung kenne ich die Stolpersteine. Hier die fünf häufigsten:

1. Zu lange warten, bis alles perfekt ist Dein Logo muss nicht am ersten Tag stehen. Aber Dein Angebot schon. Zu viele Gründer:innen verbringen Monate damit, Details zu polieren, statt rauszugehen und mit echten Menschen zu sprechen. Perfektion ist der Feind des Anfangs.

2. Den Businessplan unterschätzen Der Businessplan ist nicht nur Pflicht fürs RAV. Er ist Dein Denk-Werkzeug. Wer ihn nur als lästige Formalität behandelt, verpasst die Chance, das eigene Vorhaben wirklich zu durchdenken. Unser Artikel Businessplan für RAV hilft Dir dabei.

3. Keinen professionellen Auftritt haben Dazu gleich mehr. Aber kurz: Eine Gmail-Adresse und ein Canva-Logo signalisieren nicht «ich bin günstig», sondern «ich bin nicht bereit». In der Schweiz entscheidet der erste Eindruck.

4. SVA-Anmeldung vergessen oder aufschieben Die Anmeldung bei der SVA ist nicht optional. Ohne sie bist Du nicht korrekt versichert und riskierst Nachzahlungen. Kümmere Dich darum, sobald die Selbständigkeit anerkannt ist.

5. Alles allein machen wollen Selbständigkeit heisst nicht, dass Du alles selbst machen musst. Es heisst, dass Du entscheidest, wofür Du Hilfe holst. Die klügsten Gründer:innen investieren früh in die richtigen Partnerschaften: sei es Buchhaltung, Recht oder Branding.

Professionelles Branding ab Tag 1

Hier wird es persönlich. Denn das ist der Punkt, den fast alle unterschätzen.

Du hast die RAV-Gespräche geführt. Du hast den Businessplan geschrieben. Du hast Dich bei der SVA angemeldet. Du bist offiziell selbständig. Und dann?

Dann googlest Du jemand, um Deine erste Visitenkarte zu gestalten. Oder Du bastelst abends ein Logo in Canva. Oder Du kaufst ein WordPress-Template und versuchst, es irgendwie professionell aussehen zu lassen.

Ich verstehe das. Das Budget ist knapp. Jeder Franken zählt. Aber genau hier liegt der Denkfehler.

Dein Auftritt ist kein Nice-to-have. Er ist Dein Verkäufer, der 24 Stunden am Tag arbeitet. Wenn jemand Dich googelt (und das wird passieren), entscheidet der erste Eindruck, ob Du eine Anfrage bekommst oder nicht. Nicht Deine Kompetenz. Nicht Deine Erfahrung. Dein Auftritt.

In der Schweiz ist das besonders ausgeprägt. Die Erwartung an Qualität und Professionalität ist hoch. Was billig aussieht, wird als billig wahrgenommen, auch wenn die Dienstleistung dahinter erstklassig ist.

Ich habe mit Gründer:innen gearbeitet, die fachlich brillant waren. Aber ihr Auftritt hat sie wie ein Hobby aussehen lassen. Sobald wir das Branding richtig aufgesetzt haben (klare Positionierung, stimmiger visueller Auftritt, eine Website, die Vertrauen aufbaut), kamen plötzlich andere Anfragen. Bessere Anfragen. Weil die richtigen Leute endlich gesehen haben, was wirklich dahintersteckt. – Miriam Beck

Das heisst nicht, dass Du am ersten Tag 15’000 CHF für eine Brandingagentur ausgeben musst. Es heisst, dass Du strategisch investierst. Und dass Du verstehst: Branding ist eine Investition, keine Ausgabe.

Die Frage ist nicht, ob Du Dir Branding leisten kannst. Die Frage ist, ob Du es Dir leisten kannst, ohne professionellen Auftritt auf Kundenakquise zu gehen.

Was es kostet: realistisch

Transparenz ist wichtig, besonders wenn das Budget begrenzt ist. Hier eine ehrliche Einordnung:

DIY-Ansatz (0–500 CHF) Canva-Logo, Template-Website, eigene Texte. Funktioniert technisch, wirkt aber selten professionell. Für ein Nebenprojekt vielleicht ok. Für eine Selbständigkeit, von der Du leben willst? Riskant.

Professioneller Einstieg (ab CHF 6’500) Positionierung, Logo, visuelles System, Website-Grundlage. Das ist der Bereich, in dem die meisten Gründer:innen starten, und genau dafür haben wir unser Minimum-Angebot entwickelt. Bewusst so kalkuliert, dass es in ein RAV-Budget passt.

Komplettpaket (ab CHF 15’000) Strategie, Design, Website, Geschäftsausstattung aus einer Hand. Sinnvoll, wenn Du von Anfang an in einem kompetitiven Markt auftrittst und einen starken ersten Eindruck brauchst. Unser Essentiell-Angebot deckt genau das ab.

Denk daran: Während der Planungsphase laufen Deine RAV-Taggelder noch. Das bedeutet, Du hast ein Zeitfenster, in dem Du investieren kannst, bevor der volle finanzielle Druck der Selbständigkeit einsetzt. Dieses Fenster ist Gold wert. Nutze es.

Der Weg in die Selbständigkeit

Du bist hier, weil Du darüber nachdenkst. Vielleicht stehst Du ganz am Anfang. Vielleicht hast Du das RAV-Gespräch schon geführt. Vielleicht liegt der Businessplan halbfertig auf Deinem Schreibtisch.

Egal wo Du stehst: Der nächste Schritt muss nicht riesig sein. Er muss nur gemacht werden.

Unser Brand Check gibt Dir eine direkte Einschätzung, wo Du stehst und was Du brauchst. Keine Agenda, nur Klarheit.

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Als nächstes empfehlen wir Dir den Businessplan für RAV, dort zeigen wir Dir, was wirklich drin stehen muss, damit Dein Plan beim RAV überzeugt.

Häufige Fragen

Kann ich über das RAV in die Selbständigkeit starten? +

Ja. Das RAV bietet mit der Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit (FsE) bis zu 90 Taggelder, während Du Dein Geschäft aufbaust. Voraussetzung: ein Grobkonzept oder Businessplan.

Wie viele Taggelder bekomme ich vom RAV für die Selbständigkeit? +

Die FsE-Förderung umfasst maximal 90 Taggelder. Die genaue Anzahl hängt von Deinem Kanton und der Beurteilung Deines Projekts ab.

Was brauche ich für den RAV-Antrag zur Selbständigkeit? +

Du brauchst ein Geschäftskonzept (Businessplan), eine realistische Finanzplanung und den Nachweis fachlicher Eignung. Das Konzept wird durch das RAV oder eine beauftragte Fachstelle geprüft.

Finanziert das RAV auch Branding-Kosten? +

Die Taggelder der FsE können frei eingesetzt werden. Viele Gründer:innen nutzen sie unter anderem für professionelles Branding, Website und Geschäftsausstattung. Also alles, was für den Marktstart nötig ist.

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