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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 7. Februar 2026

Bitte besonders beachten

Die folgenden Regelungen weichen von dem ab, was bei einem Gestaltungsauftrag ohne Weiteres zu erwarten ist. Wir heben sie hier ausdrücklich hervor, damit sie nicht übersehen werden:

  • Ziffer 5.3 — reagieren Sie innert fünf Werktagen nicht, gilt eine Korrekturschleife als verbraucht und der vorgelegte Stand als freigegeben.
  • Ziffer 6.5 — reagieren Sie innert zehn Tagen nicht, gilt das Ergebnis als abgenommen.
  • Ziffer 9.2 — bei einem Abbruch durch Sie wird die Anzahlung einbehalten und an die geschuldete Vergütung angerechnet.
  • Ziffer 9.3 — reagieren Sie auf eine Mahnung mit zwanzig Werktagen Frist nicht, gilt das Projekt als von Ihnen abgebrochen.
  • Ziffer 9.4 — bei einem Abbruch übergeben wir den erreichten Arbeitsstand erst gegen vollständige Zahlung.
  • Ziffer 8.2ter — für Fehler beigezogener Freischaffender und Partnerbetriebe haften wir nicht, auch nicht für deren grobe Fahrlässigkeit.

Alchemy Zürich / Ikigai2 GmbH
Geschäftsführerin: Miriam Beck
Edelweissstrasse 41, 8048 Zürich, Schweiz
E-Mail: miriam@alchemy.zuerich

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Leistungen der Ikigai2 GmbH, handelnd unter der Marke «Alchemy Zürich» («Alchemy» oder «wir»), gegenüber ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern («Kundin» oder «Sie»).

1.2 Sie gelten für jede Beauftragung, unabhängig von ihrer Form – schriftlich, per E-Mail, über ein Formular auf alchemy.zuerich, über das Kundenportal Alchemy Labs, mündlich oder telefonisch.

1.3 Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für alle Folgeaufträge, ohne dass sie erneut einbezogen werden müssen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.5 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmerinnen und juristischen Personen. Mit der Beauftragung bestätigen Sie, dass Sie zu Zwecken Ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.

1.6 Zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten, falls Sie im Einzelfall dennoch als solche zu qualifizieren sind.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande durch unsere Auftragsbestätigung – oder dadurch, dass wir nach Ihrer Beauftragung mit der Ausführung beginnen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

2.2 Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge sind verbindlich. Wir halten sie in einer schriftlichen Auftragsbestätigung fest; E-Mail genügt.

2.3 Widersprechen Sie einer solchen Bestätigung nicht innert 5 Werktagen schriftlich, gilt ihr Inhalt als vereinbart.

2.4 Es gilt, in dieser Reihenfolge: ein von beiden Parteien unterzeichneter schriftlicher Einzelvertrag, danach die schriftliche Offerte oder Auftragsbestätigung, danach diese AGB. Ein schriftlicher Einzelvertrag geht diesen AGB vor – jedoch nur in den Punkten, die er ausdrücklich abweichend regelt. In allen übrigen Punkten gelten diese AGB ergänzend weiter.

2.5 Einbezug. Wir verweisen in der Offerte und in der Auftragsbestätigung auf diese AGB und fügen sie bei. Bei mündlichem oder telefonischem Abschluss erhalten Sie sie mit der Bestätigung nach Ziffer 2.2.

2.6 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung massgeblich.

3. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Massgeblich ist dort, nicht in Marketingdarstellungen auf unserer Website.

3.2 Unsere Leistungen erbringen wir nach dem Alchemy Process in drei Phasen: Destillation (Brand Strategy Workshop), Alchemie (Entwicklung des visuellen Markensystems), Präsenz (Umsetzung von Website und Assets). Der Umfang je Phase richtet sich nach dem gebuchten Angebot.

3.3 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer separaten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

3.4 Die Lieferung erfolgt digital über das Kundenportal Alchemy Labs.

3.5 Vertragsnatur. Die Herstellung der vereinbarten Werke — insbesondere Gestaltung, Assets und Website — untersteht dem Werkvertragsrecht (Art. 363 ff. OR). Für Beratungs- und Workshopleistungen gelten ergänzend die Regeln des Auftrags.

4. Preise und Zahlung

4.1 Es gelten die in der Offerte genannten Preise, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.

4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt: 50 % Anzahlung bei Vertragsschluss, 50 % nach Abnahme und vor finaler Übergabe.

4.3 Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.4 Bei Zahlungsverzug schulden Sie Verzugszins von 5 % p. a. Wir sind zudem berechtigt, die Produktion bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen. Daraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten.

4.5 Die Anzahlung reserviert Ihren Produktionsslot verbindlich. Bei einem Abbruch wird sie nach Ziffer 9.2bis angerechnet; die Ziffern 9.2ter und 9.6 bleiben vorbehalten.

5. Korrekturschleifen

5.1 Im vereinbarten Preis enthalten sind zwei Korrekturschleifen: Schleife 1 nach der Präsentation des Markenkonzepts, Schleife 2 vor der finalen Übergabe.

5.2 Eine Korrekturschleife ist eine gesammelte, schriftliche Rückmeldung über eine zentrale Ansprechperson. Über mehrere Nachrichten verteiltes oder nachgereichtes Feedback gilt als weitere Schleife.

5.3 Rückmeldungen sind innert 5 Werktagen einzureichen. Nach ungenutztem Ablauf gilt die Schleife als verbraucht und der vorgelegte Stand als freigegeben.

5.4 Korrekturen umfassen Anpassungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Nicht enthalten sind insbesondere: Änderungen an Strategie oder Positionierung nach deren Freigabe, neue Gestaltungsrichtungen oder der Neuentwurf bereits freigegebener Elemente sowie zusätzliche Formate, Seiten oder Assets ausserhalb des Leistungsumfangs.

5.5 Weitere Korrekturschleifen und Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs verrechnen wir nach Aufwand zu folgenden Ansätzen, je zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer:

Strategie und Beratung CHF 250.00 / Std.
Design und Gestaltung CHF 180.00 / Std.
Entwicklung und technische Umsetzung CHF 100.00 / Std.

Massgeblich ist die Art der tatsächlich erbrachten Leistung, nicht die Funktion der ausführenden Person.

5.6 Wir weisen Sie vorgängig schriftlich darauf hin, bevor verrechenbarer Aufwand entsteht, und nennen dabei den anwendbaren Ansatz und den geschätzten Umfang. Verrechnet wird in angefangenen halben Stunden.

5.7 Leistungen zum Entwicklungsansatz erbringen wir teilweise über Partner, deren Arbeitssprache Englisch ist. Technische Artefakte – insbesondere Code, Commit-Nachrichten und technische Dokumentation – können daher in englischer Sprache vorliegen. Die Kommunikation mit Ihnen führen wir durchgehend auf Deutsch, und es entsteht Ihnen daraus kein Mehraufwand.

5.8 Die unentgeltliche Mängelbehebung nach Ziffer 7 gilt nicht als Korrekturschleife.

6. Mitwirkung und Abnahme

6.1 Sie verpflichten sich zur aktiven Mitwirkung: rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder und Zugangsdaten; Teilnahme am Brand Strategy Workshop; Feedback innert 5 Werktagen; Benennung einer zentralen Ansprechperson.

6.2 Verzögerungen durch verspätetes oder unvollständiges Feedback verlängern die Lieferfrist entsprechend.

6.3 Bei erheblichen Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung sind wir berechtigt, den Mehraufwand zu verrechnen oder nach Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Nach Fertigstellung präsentieren wir das Ergebnis zur Abnahme. Sie prüfen es innert 10 Tagen und nehmen schriftlich ab oder rügen begründete Mängel.

6.5 Erfolgt innert dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Ergebnis als abgenommen.

6.6 Die produktive Inbetriebnahme eines Ergebnisses gilt als Abnahme. Ein Test- oder Vorschaubetrieb, den wir als solchen zur Verfügung stellen, gilt nicht als Inbetriebnahme.

7. Gewährleistung

7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen dem vereinbarten Umfang entsprechen und mit der gebotenen Sorgfalt nach aktuellem Stand der Technik erbracht werden.

7.2 Erkennbare Mängel sind innert 10 Tagen nach Abnahme (Ziffer 6.4) schriftlich zu rügen. Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren, sind sofort nach ihrer Entdeckung zu rügen (Art. 370 Abs. 3 OR). Die gesetzliche Verjährung von zwei Jahren ab Abnahme (Art. 371 Abs. 1 OR) bleibt unberührt; eine Verkürzung ist nicht bezweckt. Arglistig verschwiegene Mängel bleiben in jedem Fall vorbehalten.

7.3 Bei berechtigter Mängelrüge bessern wir innert angemessener Frist unentgeltlich nach. Erst nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung sind Sie zu Minderung oder Rücktritt berechtigt.

7.4 Ausgeschlossen sind Mängel aus nachträglichen Änderungen durch Sie oder Dritte sowie aus Fehlern in von Ihnen gelieferten Inhalten.

8. Haftung

8.1 Wir haften für Schäden, die wir zu vertreten haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.2 Die Haftung ist auf die Höhe des Auftragswerts beschränkt.

8.2bis Grenzen dieser Beschränkungen. Die Beschränkungen und Ausschlüsse dieser Ziffer 8 — einschliesslich Ziffer 8.4 — gelten nicht für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit und nicht für Personenschäden. Insoweit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2ter Hilfspersonen. Ziffer 8.2bis betrifft unser eigenes Verschulden. Für das Verhalten von Hilfspersonen — insbesondere beigezogener Freischaffender und Partnerbetriebe — ist unsere Haftung nach Art. 101 Abs. 2 OR wegbedungen, auch für deren grobe Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben unsere eigene Sorgfalt bei Auswahl, Instruktion und Überwachung sowie Personenschäden.

8.3 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.4 Wir haften nicht für Rechtsmängel aus der Verwendung oder Registrierung gelieferter Markenelemente. Die Prüfung marken- und wettbewerbsrechtlicher Fragen sowie die Eintragung von Markenrechten liegt bei Ihnen.

8.5 Für von Ihnen beigestellte Inhalte – insbesondere Texte, Bilder und Logos – sind Sie rechtlich verantwortlich und stellen uns von Ansprüchen Dritter frei.

9. Projektabbruch, Storno und Rücktritt

9.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da Sie zu Zwecken Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (Ziffer 1.5). Haben Sie die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht — insbesondere durch eine Anfrage über unsere Website oder durch die Bitte um einen Rückruf —, besteht auch nach Art. 40c lit. a OR kein Widerrufsrecht. Im Übrigen bleibt Ziffer 1.6 vorbehalten.

9.2 Abbruch durch Sie. Sie können das Projekt jederzeit abbrechen. Sie schulden uns diesfalls nach Art. 377 OR die Vergütung der bereits geleisteten Arbeit sowie volle Schadloshaltung; darin eingeschlossen ist die für Sie reservierte und nicht mehr anderweitig verwertbare Produktionskapazität.

9.2bis Die geleistete Anzahlung wird auf diese Forderung angerechnet und in diesem Umfang einbehalten. Da sie ausdrücklich auch der verbindlichen Reservierung Ihres Produktionsslots dient, entspricht sie in aller Regel dem geschuldeten Betrag.

9.2ter Weisen Sie nach, dass unser Aufwand und Schaden erheblich tiefer liegen als die Anzahlung, reduziert sich der einbehaltene Betrag entsprechend.

9.3 Als Projektabbruch gilt auch, wenn Sie Ihre Mitwirkung einstellen und auf eine schriftliche Mahnung mit Fristansetzung von 20 Werktagen nicht reagieren. Das Projekt gilt danach als von Ihnen abgebrochen, mit den Folgen nach den Ziffern 9.2 bis 9.2ter.

9.4 Bei Abbruch übergeben wir Ihnen den zuletzt erreichten Arbeitsstand, sobald die Forderung nach Ziffer 9.2 vollständig beglichen ist. Sie erhalten daran ein Nutzungsrecht nach Ziffer 10.2, beschränkt auf den übergebenen Stand. Nicht zur Ausführung gelangte Konzepte und Entwürfe sowie nicht abgegoltene Fremdlizenzen sind davon ausgenommen. Bis zur vollständigen Zahlung steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu.

9.5 Übersteigt die Forderung nach Ziffer 9.2 die Anzahlung, stellen wir die Differenz in Rechnung. Eine Kumulation von Einbehalt und zusätzlicher Verrechnung findet nicht statt — insgesamt schulden Sie höchstens den Betrag nach Ziffer 9.2.

9.6 Treten wir ohne Ihr Verschulden zurück, erstatten wir die Anzahlung. Treten wir wegen Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten oder unzumutbaren Verhaltens zurück, gelten die Ziffern 9.2 bis 9.2ter sinngemäss.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Das Urheberrecht an den erstellten Werken verbleibt bei uns, soweit es uns zusteht. Wir stellen durch Vereinbarungen mit beigezogenen Freischaffenden und Partnerbetrieben sicher, dass wir zur Einräumung der Rechte nach Ziffer 10.2 befugt sind.

10.1bis KI-gestützte Erzeugung. Wir setzen bei der Produktion KI-Werkzeuge ein. Ergebnisse, die ohne prägenden menschlichen Gestaltungsbeitrag entstehen, sind nach Art. 2 URG nicht urheberrechtlich geschützt. An solchen Anteilen können wir Ihnen weder eine ausschliessliche Rechtsposition noch Schutz gegen die Nutzung durch Dritte verschaffen. Ihre Nutzungsbefugnis nach Ziffer 10.2 bleibt davon unberührt.

10.2 Erst nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für Ihre geschäftliche Nutzung. Es umfasst ausdrücklich: a) das Recht zur Bearbeitung, Änderung und Weiterentwicklung der Werke sowie zur Schaffung von Werken zweiter Hand (Art. 11 URG), auch durch von Ihnen beauftragte Dritte; b) das Recht, Dienstleisterinnen wie Agenturen, Druckereien und Entwicklerinnen die zur Ausübung erforderlichen Unterlizenzen zu erteilen; c) das Recht zur Übertragung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, eines Asset Deals oder einer Umstrukturierung ohne unsere Zustimmung.

10.2bis An den individuell für Sie geschaffenen Kernelementen Ihrer Marke — Logo, Wortmarke, Farbsystem, Typografie-Auswahl — nutzen wir die Werke ausser zu Referenzzwecken nach Ziffer 10.5 nicht für Dritte und räumen Dritten daran keine Nutzungsrechte ein.

10.3 Nicht gestattet sind der Weiterverkauf oder die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Nutzung sowie die Nutzung als Grundlage für kommerzielle Produkte Dritter. Ziffer 10.3 gilt nicht für Nutzungen nach Ziffer 10.2 lit. a bis c.

10.4 Konzepte, Entwürfe und Zwischenstände, die nicht zur Ausführung gelangen, verbleiben vollumfänglich bei uns.

10.5 Wir sind berechtigt, die erbrachten Leistungen in unserem Portfolio zu zeigen und Sie als Referenz zu nennen. Sie können dem schriftlich widersprechen.

10.6 Material und Komponenten Dritter. Die Werke können Schriften, Bild- und Videomaterial, Bibliotheken und Open-Source-Komponenten Dritter enthalten. Daran räumen wir keine über die jeweilige Drittlizenz hinausgehenden Rechte ein; Ziffer 10.2 gilt insoweit nicht. Bei der Übergabe weisen wir aus, welches Drittmaterial enthalten ist, unter welcher Lizenz es steht und ob sie auf Sie übertragen wird oder von Ihnen zu erwerben ist. Lizenzkosten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht im Preis enthalten.

10.7 Verhältnis zu anderen Angeboten der Ikigai2 GmbH. Haben Sie Leistungen unter einer anderen Marke der Ikigai2 GmbH bezogen, bleiben die dort erworbenen Nutzungsrechte in vollem Umfang bestehen und werden durch diese AGB weder eingeschränkt noch entzogen.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen streng vertraulich.

11.2 Wir halten das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und, soweit anwendbar, die DSGVO ein. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.

11.3 Personendaten verwenden wir ausschliesslich zur Vertragserfüllung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

12.2 Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten, insbesondere diejenigen für Konsumentinnen und Konsumenten nach Art. 32 ZPO, auf die nach Art. 35 Abs. 1 lit. a ZPO nicht zum Voraus verzichtet werden kann (vgl. Ziffer 1.6).

12.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Massgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.

12.3bis Höhere Gewalt. Ereignisse ausserhalb unseres Einflussbereichs — insbesondere Naturereignisse, Ausfall von Kommunikationsnetzen, behördliche Anordnungen — befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Wir informieren Sie unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

12.3ter Abtretung. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.

12.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.5 Diese AGB sind abrufbar unter alchemy.zuerich/agb.

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